Fördermittel
DURCH FÖRDERUNGEN GELD SPAREN
Sie sind interessiert an einer neuen Heizungs- Lüftungs- oder Solaranlage oder wollen einfach ihre alten Umwälzpumpen und Thermostatventile gegen neue energiesparende Komponenten ersetzen?
Der Staat fördert vielleicht genau Ihr Vorhaben.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als auch die KFW-Banken fördern Sanierungsmaßnahmen in Hinblick auf Ressourcenschonende Heizsysteme im Alt- und Neubau. Egal ob Privatperson, Unternehmen oder Kommune, für jede Systemerneuerung mit eingetragenen Heizungskomponenten und in der vorgeschriebener Kombination gibt es Förderungen.
Erkundigen Sie sich auf den unten verwiesenen Seiten vor Maßnahmenbeginn.
Eine kleines Beispiel, wie Ihre Sanierung im Altbau aussehen kann. Sie sind eine Privatperson und wollen ihre alten Umwälzpumpen und Thermostatventile durch effiziente Systemkomponenten ersetzen.
Förderstand laut Bafa im Juni 2017
Förderfähige Investitionen
Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen. Einschließlich der Kosten für den fachgerechten Einbau und direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten. Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen.
In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:
- voreinstellbaren Thermostatventilen
- Einzelraumtemperaturreglern
- Strangventilen
- Technik zur Volumenstromregelung
- Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
- Pufferspeichern
- die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro pro Standort.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt online in zwei Schritten:
Vor Maßnahmenbeginn müssen Sie sich online registrieren. Sie erhalten dann eine elektronische Eingangsbestätigung mit persönlicher Registriernummer. Mit der Realisierung der Maßnahme können Sie dann auf eigenes finanzielles Risiko beginnen.
Nach Umsetzung der Maßnahme und innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung können Sie Ihre für die Antragstellung relevanten Daten im Online-Portal eingeben und an das BAFA übermitteln. Die Förderung wird ausgezahlt, wenn der vollständige Verwendungsnachweis eingegangen ist und geprüft wurde. Der Verwendungsnachweis wird innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung an das BAFA gesendet.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der nach Umsetzung der Maßnahmen und Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen an den Antragsteller überwiesen wird.
Die aktuell geltenden Fördersätze und zusätzliche Informationen finden Sie auf den Seiten www.bafa.de und www.kfw.de.
Gerne sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich.